Wir helfen Dir gerne mit persönlicher Beratung zur Hausratversicherung in unserem Büro in Freiburg. Gerne auch für alle Interessenten in Südbaden, Baden-Württemberg und bundesweit in Deutschland, auch per Onlineberatung auf Deinem Bildschirm.
Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
Ass. Michael Letsch, Finanzfachwirt (IHK)
Unabhängige FinanzDienste Letsch, Versicherungsmakler
Kartäuserstr. 49
79102 Freiburg i.Br.
Telefon: 0761 382011
E-Mail: info@ufd-online.de
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
Der Vermittler tritt als unabhängiger Versicherungsmakler gemäß § 34 d Abs. 1 GewO auf. Versicherungsmakler sind nicht gesellschaftsgebunden und sind gesetzlich verpflichtet dem Kunden einen angemessenen Marktüberblick zu verschaffen.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Schnewlinstraße 11-13
79098 Freiburg
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-ZXUH-8L20X-50
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Photovoltaikversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 6 Versicherern und 2 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 14 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Was bedeutet die Angabe kWp für die Leistung der Anlage?
Die Abkürzung kWp steht für Kilowatt-Peak und bedeutet sinngemäß "Spitzenleistung". Dies ist die maximal mögliche Leistung, die die Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen erzeugen kann.
Welchen Versicherungsschutz bietet die PV-Versicherung?
Die PV-Versicherung ist eine spezielle Elektronik Versicherung für diese Anlagen mit einigen Erweiterungen. Es sind alle stationär installierten Teile der Photovoltaikanlage vom Versicherungsschutz erfasst. Dies sind beispielsweise die Solarmodule, die Trafos, die Wechselrichter oder auch die Einspeisezähler. Werden diese beispielsweise durch Feuer oder Marderbiss beschädigt oder gestohlen, leistet die Versicherung Ersatz. Die Entschädigung erfolgt dabei zum Neuwert. Nicht versichert sind zum Beispiel Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung.
Ist ein Überspannungsschutz notwendig?
Einige Anbieter bieten Versicherungsschutz auch ohne Überspannungsschutz. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bei gefährdeten Orten aber diesen installieren.
Was ist die Ertragsausfallversicherung?
Für den Strom, der durch die Photovoltaikanlage produziert wird und an den Netzanbieter verkauft wird, erhalten Sie eine Vergütung. Kann auf Grund eines Schadens kein Strom produziert werden, liegt ein Ertragsausfall vor. Dieser Ertragsausfall wird bei Totalausfall der Anlage mit dem versicherten Betrag entschädigt. Die Leistungsdauer ist je nach Anbieter verschieden
Was ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung
Versichert ist der Betrieb der Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in des Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die nur selten oder unzureichend über die Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. z.B. können sich Teile der Anlage lösen und durch herunter fallen Personen verletzen oder Sachen beschädigen.
Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ebenfalls können hohe Schadenerstzansprüche Dritter bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat, entstehen.
Einen gesonderter Haftpflichtvertrag ist empfehlenswert, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben.
Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden an fremden Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Zum Beispiel kann ein Brand entstehen oder durch Eindringen von Wasser ein erst später bemerkter Schaden entstehene. (Allmählichkeitsschäden)
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche sind Gegenstand dieser Haftpflichtversicherung.
Sind Photovoltaik-Anlagen in Eigenmontage versicherbar?
Es gibt einige Anbieter wo dies möglich ist. Die Abnahme muss durch eine Fachfirma erfolgen.
Sind andere Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen und Photovoltaikanlagen zusammen versicherbar?
Nein, PV Anlagen sind nur über die spezielle Photovoltaik-Versicherung versicherbar. Andere Stromerzeugende Anlagen können z.B. über eine Maschinen- oder Elektronikversicherung versichert werden. Dies ist aber nicht Angebot unseres Rechners.
Was ist eine Montageversicherung
Wenn Sie Hersteller, Lieferant oder Montagefirma einer PV-Anlage sind sind Sie dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos laufen. Dennoch können Schäden aufgrund von Konstruktions-, Material oder Montagefehlern etc. eintreten. Diese Risiken können Sie über die Montageversicherung abdecken. Versicherte Risiken sind z.B.:
Diebstahl
Höhere Gewalt (Sturm, Schneelast, Überschwemmung, Erdbeben etc.)
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Schwelen, Glimmen, Sengen und Glühen
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage, Böswilligkeit u. Vandalismus
Berechnungs- u. Montagefehler
Montageunfälle
Nagetierschäden (Marderbiss u.ä.)
Inner Unruhen, Streik und Aussperrung
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
Kurzschluss und Überspannung
Erdbeben
Wasser und Feuchtigkeit
Hochwasser und Überschwemmung
Konstruktions- und Materialfehler