Viele Arbeiter und Büroangestellte haben "Rücken" und damit erhebliche Gelenkprobleme bis hin zum Prolaps, dem berühmten Bandscheibenvorfall, der oft das Ende der aktuellen Berufsausübung bedeutete. Durch erheblich ergonomische Arbeitsplatzverbesserungen, mehr sportliche Betätigung und gesundheitsbewussteres Verhalten und Ernährung hat sich einiges verbessert.
Inzwischen ist der sogenannte "Burnout" an die erste Stelle der Berufsunfähigkeitsursachen gerückt. Immer mehr Menschen erschöpfen sich z.B. bei der Bildschirmarbeit, machen Überstunden, können nicht mehr rechtzeitig aufhören, auch aus Perfektionswahn, ("workaholic"), gönnen sich keine eigene Freizeit mehr, können nicht mehr abschalten und loslassen und geraten so in einen immer heftigeren Abwärtsstrudel der Erschöpfung. Erste Zeichen sind: schlechtes Einschlafen, unruhiger Schlaf, häufiges Aufwachen, Zerschlagenheitsgefühl trotz langem Schlaf, Zittern, ständige Unruhe, Schweißausbrüche, Haarausfall, Konzentrationsstörungen, Kontaktverluste zu Mitmenschen, Einsamkeitsgefühl. Dem folgen alsbald Lustlosigkeit auf fast alles, Depressionen, Appetitlosigkeit oder Anorexia nervosa, bis hin zum Zusammenbruch.
Hier helfen natürlich zunächst nur rechtzeitige ärztliche und therapeutische Hilfe. Aber was ist, wenn die Kraft zur Arbeit fehlt, die Krankschreibung und in der Folge die Berufsunfähigkeit (BU) eintritt ? Burnout und Depression ist der Grund bei über 27 % aller aktuellen BU-Fälle ! Reicht dann der bisherige BUSchutz aus ? Wer hier nicht sofort von den mageren staatlichen Sozialleistungen abhängig sein will (staatliche BU-Leistungen gibt es nicht mehr für alle nach 1961 Geborenen), der muss jetzt vorsorgen und zwar vor Eintritt einer Erkrankung oder eines Unfalls, der zur ärztlichen BU-Feststellung führt. Denn danach ist kaum mehr Versicherungsschutz zu erhalten. Bei schweren, chronischen Erkrankungen oder Unfällen mit Dauerbehinderungen winken die meisten BU-Versicherer gleich ab oder sprechen Leistungsauschlüsse aus.
Wer bereits in jungen Jahren (schon für Kinder und Schüler möglich) eine BU-Versicherung abschliesst, sichert sich nicht nur sehr günstige Beiträge und verhindert gleichzeitig Leistungsauschlüsse oder Ablehnungen. Es gibt allerdings grosse Leistungsunterschiede bei den BU-Versicherern: Vom einfachen Schutz, der dem Kunden im Leistungsfall fast nur Nachteile bescheren kann, bis hin zum sog. 5-Sterne-Premiumschutz, der optimale, kundenfreundliche Leistungsbedinungen im Vertragswerk bietet. Hier gilt es vor einem zu schnellen Abschluss immer die BU-Versicherer vergleichen in Prämien und Leistungsunterschieden.
Besonders wichtig ist hier die: "Abstrakte Verweisung", auf die als kundenfreundliches MUSS der BU-Versicherer unbedingt in seinen BU-Bedingungen verzichten sollte. Sonst hat der Berufsunfähige kein Recht auf seine versicherte BU-Rentenzahlung, weil er z.B selbst als Arzt an die Eingangspforte mit Einkommensabsturz verordnet werden kann. Für bestimmte freie Berufe gibt es sogar eine "konkrete Verweisung", d.h. man kann in keinen anderen Beruf mit mehr als 10-15 % Einkommensminderung verwiesen werden.
"Ärztliche Anweisungen" sollten niemals Pflichtbedingung sein, da man sich ansonsten ungewollten Operationen und Behandlungen unterziehen müsste, um die BU-Rente zu erhalten. Es gibt viele weitere wichtige Leistungsbedingungspunkte, die nur mit einem unabhängigen Makler oder Honorarberater und einem Leistungsvergleichsprogramm persönlich analysiert und besprochen werden sollten.
Auf jeden Fall vorliegende Krankheiten wahrheitsgemäß im Antrag benennen und lieber einen Beitragszuschlag dafür akzeptieren und mit dem Versicherer vereinbaren, diesen Mehrbeitrag nach Ausheilung wieder zu streichen. Auch als Hausfrau ist man hier besser geschützt, schließlich passieren die meisten Unfälle zu Hause.
Der BU-Vertrag sollte auf keinen Fall zu früh auslaufen, also nicht nur bis zum 55. Lj, sondern möglichst bis zum Renten-/Pensionsalter, da die Risiken mit höherem Alter steigen. Inzwischen gibt es sogar BU-Versicherer, die lebenslang bezahlen, gegen entsprechende Mehrkosten.
Die Höhe der zu versichernden BU-Rente sollte nicht zu knapp bemessen sein, denn Inflation, evt. Umbaumaßnahmen und zusätzliche Pflege- und Hilfskosten sind über die ganze Laufzeit zu berüksichtigen. Faustregel: Ca. 75 % des Nettoeinkommens bei einem 45-jährigen sollte die BU-Rente schon mindestens ausmachen. Die Leistung sollte auf jeden Fall schon ab 50 % BU- bzw. Invaliditätsgrad zu 100 % der vereinbarten BU-Rene ausbezahlt werden. Zudem sollten Erhöhungsoptionen drin sein, die ohne Gesundheitsprüfung die BU-Rente an gestiegene Einkommen anpasst oder bei späterer Heirat, Geburt eines Kindes oder Karrieresprung gestiegene finanzielle Bedürfnisse problemlos absichert.
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